Immobilien-Verwaltung
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Schnittler Consulting GmbH vermittelt historisches, denkmalgeschütztes Objekt in unmittelbarer Nähe zur Universität Köln
Schnittler Consulting hat den Verkauf eines Bürogebäudes an einen privaten Investor vermittelt

Mietrecht: Wenn...

Befristeter Mietvertrag:...

Mietrecht: "Angenommener"...

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Home Immobilien-Verwaltung Was tut der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer?
Was tut der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer?
In Stichpunkten
Ein Verwalter wird bestimmt durch:
  • Teilungserklärung
  • Wahl
  • gerichtlich bestimmt
Die Pflichten eines Hausverwalters sind:
Hausmeister suchen,
Hausmeistervertrag fertigen
Putzfrau suchen
Beachtung der Regelungen zu den 400-Euro-Jobs bzw. den geringfügig Beschäftigungsverhältnissen
Instandhaltungsrücklagen erstellen
  • ist gesetzlich vorgeschrieben
  • für größere Reparaturen und Sanierungen
Wartungsverträge abschließen für Heizung, Fahrstuhl etc.
Versicherungen abschließen für Schadensregelungen
  • Haftpflicht
  • Gebäude/Elementar
  • Leitungswasser
Betriebliche Instandhaltung
Dafür sorgen, dass z.B. die losen Dachziegel wieder befestigt werden oder dass eine Sanierung der Fassade, einschließlich Balkone, erfolgt.
Besichtigung der Wohnanlage
Verwalter muss alle vier Wochen die Wohnanlage begehen, besonders vor der Versammlung (am besten eine Std. vor der Versammlung)
Hausordnung erstellen, an Mieter und Eigentür übergeben.
bei Mietwechsel
  • neue Mieterliste erstellen
  • Mieter anschreiben wegen Miet- und Nebenkostenüberwei-sungen
  • Erstellung der Jahresabrechnung
Wirtschaftsplan nach Kostenarten erstellen
Eigentümerversammlung abhalten

Das sieht der Eigentümer:
Die Arbeit eines Verwalters ist vielschichtig. Zu den Aufgaben, die der Eigentümer mitbekommt zählt z.B. die Erstellung eines Wirtschaftsplans oder der Hausgeldabrechnung. Des Weiteren kümmert er sich um Eigentümerversammlung, Rundschreiben, Aushänge, Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage, Individuelle Leistungen wie Beratung/Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen.

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwalterbeiräte: Was Beiräte im Gegensatz zum Eigentümer von der Verwaltertätigkeit mitbekommen, ist z.B. das Veranlassen von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsgespräche, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung sowie Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld.

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
zum Beispiel Kaufmännische Leistungen: Dazu gehören das Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge, Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen, Bearbeiten von Lastschriftbuchungen, Überwachen von Zahlungseingängen, Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsnickstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten sowie Festgeld- und Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung, Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträgerund die Berufsgenossenschaft, Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Abrechnungen, Veranlassen von Heizungsabrechnungen und das Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- /Stromverbrauch -Kennen und Beachten von Lohn-/Ein- kommensteuer/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.)

  • Technische Leistungen:
    Dazu gehören das Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen und Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen), Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister, Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne), Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-Gewässerschutz-Glasbruch, Haftpflichtversicherung, Aufzug- Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung ,Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen [Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.), Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (2.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen, Vergeben/Überwachen von Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen sowie das Kennen und Beachten von 2.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen.

  • Allgemeine Verwaltung:
    Dieser Kernpunkt umfasst Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten, Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung, Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Beraten von Eigentümern, Hausmeistern -Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungsdienstleistungen, Lieferverträgen etc.], Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung, Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer, Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hansgeldklagen, Erstellen von Genehmigungen (Telefon Veränderungen Vermietungen, gewerbl. Nutzung), Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeistern), Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung und des Nachbarschaftsrechts.

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